Ambulante Rehabilitation
zu Hause wohnen und im NiB eine hochwertige und intensive Rehabilitation erhalten
Vorteile einer ambulanten Reha
Besondere Pluspunkte einer ambulanten REHA sind:
- Verbleib des Rehabilitanden im gewohnten sozialen, häuslich-familiären Umfeld
- Sie haben die Möglichkeit, die geübten Fähigkeiten und erreichten Rehaziele täglich in Ihrer gewohnten Umgebung zu testen und neu erlerntes in Ihren Alltag zu übernehmen
- Familienangehörige und Freunde können in die Therapie mit eingebunden werden
- Förderung der Selbsthilfefähigkeit im Alltag durch Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse und Einbeziehung des Alltags (Familie, Alltagsbelastungen, Arbeitswelt)
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Integrationsdiensten
- Individuell abgestimmte, maßgeschneiderte Therapiekonzepte
- Enge Kooperation mit niedergelassenen Ärzten, Akutkrankenhäusern und stationärer Rehabilitation
- Sie finden bei uns das gleiche medizinische und therapeutische Angebot wie in einer stationären Rehaklinik, können aber zu Hause übernachten
- Durchführen von Nachsorgeprogrammen nach der REHA in derselben Therapieeinrichtung
- Medizinisch berufsbegleitende REHA-Konzepte können arbeitsortnah gut umgesetzt werden. Die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten vor Ort erleichtert häufig die erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Therapiespektrum
- Physiotherapie / Sporttherapie in Einzel- und Gruppentherapie
nach Bobath, Vojta, PNF, Massage, Manuelle Therapie, Medizinische Trainingstherapie, Laufbandtraining, Sportphysiotherapie, Manuelle Lymphdrainage, Ausdauergruppe, Gleichgewichtsgruppe, Gehschule, Nordic Walking, etc. - Physikalische Therapie
Elektrotherapie, Funktionelle Elektrosimulation, Massage, Thermotherapie, Fango, etc. - Ergotherapie in Einzel- und Gruppentherapie
Funktionelles Training, Alltagstraining, Haushaltstraining, Einkaufs- und Hilfsmitteltraining, Koordinationstraining, Muskelfunktionstraining, Gelenkschutz- und Einhändertraining, Arbeitsplatzorientierte Therapie, Feinmotorikgruppe, Sensibilitätsgruppe, Kreativgruppe, Kochgruppe, Werkgruppe, Handgruppe, Alltagsorientierungsgruppe, etc. - Sprachtherapie / Logopädie
Diagnostik und Therapie von Aphasien, Kognitiven Kommunikationsstörungen (kognitiven Dysphasien, Nicht-aphasische Kommunikationsstörungen), Sprechapraxie, Dysarthrophonie, Dysphagie (klinische Diagnostik), Facialen Paresen, Dysphonien - Neuropsychologie
neuropsychologische Diagnostik, neuropsychologische Therapie, kognitives Funktionstraining - Psychologische Beratung
- Hirnleistungstraining
Konzentration, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Orientierung - Mobilitätstraining
Gangsicherheit, Treppensteigen, Laufbandtraining - Ernährungsberatung / Diätassistenz
- Sozialberatung
- Präventionskurse
die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst werden
Wann kann eine ambulante REHA durchgeführt werden?
- Eine REHA kann im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, mit oder ohne Operation, als Anschlussrehabilitation vom Krankenhausarzt verordnet werden.
- Eine ambulante REHA kann nach einer stationären neurologischen Rehabilitation vom Arzt oder Sozialdienst bei der jeweiligen Versicherung oder Kasse beantragt werden.
- Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt (z.B. der Hausarzt oder Neurologe) eine REHA beantragen.
Die ambulante REHA kann auf Antrag von folgenden Kostenträgern genehmigt werden:
- Gesetzliche Krankenkasse
- Rentenversicherungen
- Unfallversicherungen
- Berufsgenossenschaften
- Private Krankenkassen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Beantragung der Kostenübernahme.
Ihr Weg zu einer ambulanten REHA im NiB
Als Kostenträger für die REHA kommen die gesetzliche oder private Krankenkasse, aber auch die Rentenversicherung oder in speziellen Fällen die Berufsgenossenschaft in Frage.
Eine REHA kann entweder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt, mit oder ohne Operation, als Anschlussrehabilitation (AR) vom Krankenhausarzt verordnet werden. Der Antrag wird dann bereits mit Ihnen im Krankenhaus erstellt. Hierzu steht Ihnen der Sozialdienst im Krankenhaus unterstützend zur Verfügung.
Idealerweise erhalten wir bereits eine Information noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes, ab wann mit dem Beginn der Rehabilitation zu rechnen ist. Nach Eingang der Kostenzusage werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen und den Beginn der Rehabilitation verbindlich vereinbaren. Im Regelfall sollten zwischen dem Entlassungszeitpunkt aus der stationären Behandlung und der anschließenden REHA nur wenige Werktage liegen.
Auch ohne einen vorangegangenen Krankenhausaufenthalt kann der behandelnde Arzt (z.B. der Hausarzt oder Neurologe) eine REHA bei dem jeweiligen Kostenträger beantragen.
Sollte die gesetzliche Krankenkasse der Kostenträger sein, so ist es erforderlich, dass Ihr behandelnder Arzt das „Muster 61“ ausfüllt. Im Falle einer Bewilligung des Antrages wendet sich die Krankenkasse in der Regel sowohl an Sie als auch an uns. Wir würden dann Kontakt miteinander aufnehmen und einen Termin für den Rehabilitationsbeginn festlegen.
Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, so müssen auch Sie einen Teil des Antrags auf „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ ausfüllen. Auch hier muss die Kostenzusage abgewartet werden, danach ist eine zeitnahe Terminvereinbarung möglich.
Wenn die private Krankenversicherung der zuständige Kostenträger ist, dann reicht in der Regel eine formlose Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes zur Antragstellung aus. Nach erfolgter Kostenzusage kann der Beginn der Rehabilitation mit uns vereinbart werden.
Wenn Fragen oder Problemen bei der Antragstellung auftreten unterstützen wir Sie gerne und nehmen gegebenenfalls Kontakt mit Ihrem Kostenträger auf.
Informationen für Patienten des NiB
Das NiB wurde im Jahr 1998 gegründet mit dem Ziel, eine ortsnahe, ganztägig ambulante Behandlung für neurologisch/neurochirurgisch erkrankte Menschen im Raum Köln anzubieten. Im Gegensatz zur stationären Behandlung bietet die ambulante Behandlung den Vorteil, dass Patienten in ihrer gewohnten Alltagsumgebung verbleiben können, dabei aber nicht auf eine intensive, individuelle und interdisziplinäre Behandlung verzichten müssen.
Unser Behandlungsangebot legt dabei seinen Schwerpunkt auf neurologisch/ neurochirurgische Krankheitsbilder und umfasst neben der intensiven Betreuung durch unsere Ärzte, gezielte Programme, die aus Physiotherapie, Psychologie, Ergotherapie, Sprachtherapie, Sport- und Bewegungstherapie sowie Sozial- und Ernährungsberatung bestehen.
Im Mittelpunkt der Behandlung stehen Sie als Patient, mit dem Ziel einer erfolgreichen Wiedereingliederung in den Alltag oder den Beruf.
Die Behandlungsdauer richtet sich nach den Vorgaben der unterschiedlichen Kostenträger und variiert daher von Patient zu Patient, in der Regel dauert eine ambulante Rehabilitation 4-6 Wochen.
Wir hoffen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, möchten wir Sie über verschiedene Abläufe und Regelungen informieren.
Ablauf
Nach Kostenzusage Ihrer Versicherung beginnt Ihre Rehabilitationsbehandlung an dem mit uns vereinbarten Termin. Am Aufnahmetag erhalten Sie Ihren persönlichen Therapieplan, der nach der Eingangsuntersuchung ärztlich verordnet wurde. Den Therapieplan für die darauf folgende Woche bekommen Sie immer freitags im Laufe des Vormittags an der Rezeption (telefonischer Abruf möglich). Hier geben Sie auch bitte am Ende jeder Behandlungswoche Ihren alten Therapieplan ab. Feststehende Termine – wie z.B. Arztbesuche – müssen mindestens 1 Woche vorher an der Rezeption bekannt gegeben werden. Im akuten Krankheitsfall bitten wir um telefonische Mitteilung 24 Stunden vor Therapiebeginn unter der (0221) 27 27 17 – 0 (Anrufbeantworter außerhalb der Öffnungszeiten).
Öffnungszeiten
Die Therapien beginnen jeden Tag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr. Bitte finden Sie sich, sollten Sie nicht von unserem Fahrdienst gebracht werden, rechtzeitig ein, um sich in Ruhe vielleicht noch mit einem Getränk auf den Beginn vorzubereiten. Die Therapien enden in der Regel werktags zwischen 14.00 und 16.30 Uhr.
Pausen
Es gibt zwischen den Therapiezeiten ausreichend kürzere und längere Pausen, die Sie auf ihren Therapieplänen erkennen können.
Kleidung, Hilfsmittel und medizinische Unterlagen
Um Ihnen einen möglichst angenehmen Ablauf und eine bestmögliche Effektivität der Maßnahmen bieten zu können, möchten wir Sie bitten folgende Dinge mitzubringen:
- bequeme Kleidung (kurze Hose, Trainingshose, Sportschuhe) und ein großes Badehandtuch
- bisher eingesetzte Hilfsmittel (Brille, Schienen, Gehhilfen, Hörgeräte etc.)
- aktuelle Befunde, ärztliche Berichte und Röntgenbilder
- Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse
- ggf. Quittungen für bereits gezahlte Eigenanteile in Krankenhäusern bzw. Befreiungsausweis der Krankenkasse
- gewohnte Medikamente, auch jene, die nicht verschreibungspflichtig sind, aber benötigt werden
Schließfächer
Benötigen Sie während ihrer Zeit hier im NiB ein Schließfach, so können sie gerne gegen 20,00 Euro Pfand einen Schlüssel an der Rezeption erwerben und so jederzeit ihre persönlichen Sachen im Wartebereich in einem eigenen Schließfach unterbringen. Für Wertgegenstände wird keine Haftung von Seiten des NiB übernommen.
Mittagessen
Das Mittagessen kann in der Zeit von 11.30 – 14.00 Uhr im Speiseraum eingenommen werden. Der Speiseraum befindet sich im Aufenthaltsbereich. Wir freuen uns, wenn Sie nach dem Essen Ihr benutztes Geschirr und Besteck auf den beistehenden Wagen stellen. Vielen Dank!
Getränke
Es stehen Ihnen während Ihres gesamten Aufenthaltes immer Getränke wie Tee und Wasser kostenfrei zur Verfügung.
Ruheraum
Während ihres gesamten Aufenthaltes haben Sie immer wieder die Gelegenheit, sich in den Ruheraum zurückzuziehen.
Anreise
Für Patienten, bei denen die medizinische Notwendigkeit eines Fahrdienstes besteht, steht unser hauseigener Fahrdienst zur Verfügung.
Parken
Bei Anreise mit Ihrem PKW können Sie unsere ausgeschilderten NiB-Parkplätze hinter dem Gebäude kostenfrei nutzen.
Fehlzeiten
Aus medizinisch-therapeutischer Sicht ist eine vollständige Teilnahme an dem Therapieprogramm erforderlich, damit Ihre Behandlung auch erfolgreich sein kann.
Sollten sie akut erkranken, gehen Sie bitte am ersten Tag zu Ihrem Hausarzt und legen Sie uns eine Krankschreibung bzw. ein ärztliches Attest vor. Unentschuldigte Fehltage gefährden Ihre Weiterbehandlung im NiB.
Für einen reibungslosen Ablauf, und vor allem für ein sinnvolles therapeutisches Arbeiten, bitten wir um pünktliches Erscheinen bei den einzelnen Therapien.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen guten Beginn und eine erfolgreiche Behandlung im NiB.
Ihr therapeutisches Team im
NiB | Neurologischen interdisziplinären Behandlungszentrum Köln
Anschrift
NiB GmbH & Co. KG
Stolberger Str. 307 - 309
50933 Köln-Braunsfeld