Ratgeber – Betroffen was nun?
Reorganisation des Zentralen Nervensystems (Neuroplastizität)
Dank der wissenschaftlichen Erkenntnisse der letzten Jahre weiß man heute, dass das Zentrale Nervensystem (also Gehirn, Stammhirn und Rückenmark) auch nach einer Schädigung über Lern- und Anpassungsmechanismen verfügt. Diese ermöglichen ein Neuerlernen verlorengegangener Funktionen.
Diese Mechanismen sind vielfältig und basieren auf folgenden Prinzipien:
- Synaptogenese (Bildung neuer Synapsen)
- Neurogenese (Bildung von neuen Neuronen)
- Beendigung der synaptischen Inhibition (Überwindung von Funktionsverlusten in nicht geschädigten Arealen)
In wie weit diese Mechanismen im Einzelfall greifen und auch zeitlich ablaufen ist höchst individuell. Heute weiß man auch, dass der Funktionswiedergewinn insbesondere davon abhängig ist, ob und wie entsprechende gezielte Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden.
Um eine größtmögliche Wirksamkeit unserer interdisziplinären Therapien zu sichern, sehen wir im NiB jeden Patienten als Einzelfall und passen das entsprechende Therapiekonzept an die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Ziele eine jeden Patienten individuell an.
Das Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
Eine Besonderheit bei Menschen mit neurologischen Erkrankungen ist, dass Schädigungen, Rehabilitationsverläufe, aber auch Zielsetzungen der Betroffenen selbst äußerst unterschiedlich ausfallen können.
Somit ist auch das Spektrum möglicher Rehabilitations-Leistungen, inklusive deren Träger und Anbieter vielschichtig.
Um Kostenträger-übergreifend eine Gliederung und Übersicht zu schaffen, wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ein Phasenmodell eingeführt. Dies liefert nicht nur die Einteilung eines Rehabilitationsablaufes, sondern lässt auch eine Versorgungs- und Leistungszuordnung noch zielgerechter zu.
Seit Einführung des Systems im Jahr 1995 wurde und wird es regelmäßig angepasst, überarbeitet und ausgeweitet.
Aktuell unterscheidet man in die Rehaphasen A-F:
A: Akutbehandlungsphase unmittelbar nach dem Ereignis.
B: Behandlungsphase, in der noch intensiv-medizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen.
C: Behandlungs-/ Rehabilitationsphase, in der die Patienten bereits in der Therapie mitarbeiten können, sie aber noch kurativ-medizinisch und mit hohem pflegerischen Aufwand betreut werden müssen.
D: Rehabilitationsphase nach Abschluss der Frühmobilisation.
E: Behandlungs-/ Rehabilitationsphase nach Abschluss einer intensiven medizinischen Rehabilitation. Im Mittelpunkt stehen nachgehende Reha-Leistungen unter Einschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
F: Langzeitpflege und Langzeitbehandlung; Behandlungsphase, in der dauerhaft unterstützende, betreuende und/ oder zustandserhaltende Leistungen erforderlich sind.
Die entsprechenden Empfehlungen sind fachlich anerkannt und akzeptiert.
Geht es um die Kostenübernahme für Therapieleistungen, Hilfsmittel oder ähnliches beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Zusätzlich sind entsprechende Publikationen auf den Seiten des BAR erhältlich (http://www.bar-frankfurt.de/publikationen/rahmenempfehlungen/).
Kostenträger/ Wer übernimmt die Kosten für eine Rehabilitationsbehandlung?
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Phase der Rehabilitation (A-F), den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.
In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) zuständige Kostenträger.
Vereinfacht gesagt ist die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV) dann zuständig, wenn die Rehabilitationsphase D vorliegt, und durch eine Rehabilitationsbehandlung eine drohende oder bereits eingetretene Minderung der Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann. Man spricht dann auch von einer positiven Erwerbsprognose. Außerdem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und es darf noch keine Rente wegen Alters bezogen werden.
Gesetzliche Krankenversicherer sind zuständig in den Phasen A-C der Rehabilitation, bei Versicherten, die bereits eine Altersrente beziehen und bei Versicherten, die die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der DRV nicht erfüllen( z.B. Selbständige). Die Ziele der GKV liegen darin, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung abzuwenden.
Leistungen Privater Krankenversicherungen variieren je nach dem vertraglich vereinbartem Vertrags-/Leistungsumfang.
Gesetzliche Unfallversicherungen/BG erbringen medizinische, berufliche und soziale Leistungen zur Rehabilitation, wenn die Einschränkung oder der Schaden Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit sind. Auch Schüler und ehrenamtlich Tätige sind hier eingeschlossen.
Therapiemaßnahmen
Welche Therapieform ist bei einer neurologischen Erkrankung die richtige?
Stationäre Reha
Für die Phasen B und C bei erhöhtem medizinisch und pflegerischem Betreuungsbedarf; ggf. auch noch in der Phase D, wenn die häuslichen Voraussetzungen eine ambulante Reha ausschließen
Ambulante Reha
Phase D; Voraussetzung ist die gesicherte häusliche Versorgung.
Die Art, Frequenz und Dichte der Therapie unterscheidet sich nicht bei stationärer und ambulanter Reha. Diese hängt ausschließlich vom individuellen Bedarf ab und wird im Rahmen eines interdisziplinären Teams erörtert und festgelegt.
Versorgung mit Rezepten (Heilmittelverordnung)
In jeder Phase möglich, jede Therapie wird einzeln verordnet, in der Regel nach Abschluss einer Reha sinnvoll, wenn weiterer Therapiebedarf besteht. Heilmittelverordnungen können für Physio-, Ergo- und Sprachtherapie ausgestellt werden. Auch im NiB haben alle Fachbereiche eine Kassenzulassung. Somit können auch über diese „Heilmittelverordnungen“ vielseitige Maßnahmen unter einem Dach wahrgenommen werden.
Um zu prüfen welche Maßnahmen für Sie sinnvoll und möglich sind nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gern und koordinieren Ihre Therapien bestmöglich nach ihren zeitlichen Vorstellungen.
Eine Übersicht möglicher Therapiemaßnahmen im NiB erhalten Sie unter Leistungen.
Zusätzliche Rehabilitationsleistungen, die in unterschiedlicher Form durchgeführt werden können:
Was ist eine AHB (Anschlussrehabilitation)?
Die Besonderheit dieser Leistung besteht darin, dass sie nur bei bestimmten Erkrankungen in Betracht kommt und sich unmittelbar (spätestens 2 Wochen nach der Entlassung) an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließt. In der Neurologie ist das z.B. ein Schlaganfall. Der Kostenträger der Reha kann sowohl die GKV als auch die DRV sein.
IRENA (intensivierte Reha-Nachsorge)
Ist ein Programm der DRV zur Förderung der Nachhaltigkeit. Jeder Versicherte, der eine Reha zu Lasten der DRV durchgeführt hat, kann im Anschluss daran an der IRENA teilnehmen. Diese umfasst 36 Behandlungstage, wobei die BT an 1-3 Tagen pro Woche absolviert werden können. Pro BT werden 90-120min. Therapie in Gruppen durchgeführt. Auch Versicherte, die ihre Reha stationär verbracht haben, könne die IRENA im NiB durchführen.
Anschrift
NiB GmbH & Co. KG
Stolberger Str. 307 - 309
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